Auf antrag der jusos: mÜnchner spd sagt nein zum abschiebeterminal am münchner Flughafen

Auf ihrem Parteitag hat die Münchner SPD auf Initiative der Jusos München einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

Die Münchner SPD lehnt die Planungen für ein “Rückführungsterminal” am Münchner Flughafen ab. Die Münchner SPD fordert die SPD Stadtratsfraktion dazu auf, sich gegen die Planungen zu engagieren. Den Wirtschaftsreferenten Dr. Christian Scharpf als Mitglied des Aufsichtsrats fordert die Münchner SPD dazu auf, in der Sitzung des Aufsichtsrats gegen die Planungen zu stimmen.

Zudem drängt die Münchner SPD darauf, dass ein unabhängiges Monitoring der dort durchgeführten Rückführungen ermöglicht wird, um Grundrechtsverletzungen vorzubeugen bzw. zu dokumentieren.

Begründung:

Die Münchner SPD und ihre Funktionsträger*innen in der Stadt München stehen hinter der Positionierung des Münchner Stadtrats zum Sicheren Hafen. München ist nicht zuletzt aufgrund des weltweit beachteten Umgangs der Situation 2015 als Weltstadt mit Herz bekannt. Die Beteiligung an einem Abschiebeterminal widerspricht diesem Bild.

Kommunale Selbstverwaltung bedeutet, innerhalb gesetzlicher Rahmenbedingungen eine politische Ausgestaltung vorzunehmen. Auch wenn die Europäische Union und die Bundespolitik für die Asylgesetzgebung zuständig sind und damit auch die Entscheidung über Rückführungen nicht in der kommunalen Hand liegt, ist es eine politische Fragestellung, ob sich die LHM am massiven Ausbau der Rückführungsinfrastruktur beteiligt. Sich gegen das Abschiebeterminal zu stellen ist eine Positionierung im Bezug auf den Ablauf von Rückführungen und kein Bezweifeln rechtsstaatlicher Grundsätze.

Abschiebungen sind heute schon möglich, die Zahl der Rückführungen ist bereits jetzt ansteigend, zuletzt um mehr als 10 % von 20.048 in 2024 auf 22.787 in 2025. Bei weiterhin rückläufigen Asylanträgen hielten sich in Deutschland zum Stichtag Ende 2025 nur 41.100 unmittelbar Ausreisepflichtige aus. Rückführungen scheitern heute nicht an der Logistik, sondern daran, dass sie immer in Grundrechte eingreifen und es zu recht hohe juristische Hindernisse gibt. Abschiebungen werden oft mit Straftäter*innen verknüpft, das verzerrt aber das Bild: Es häufen sich die Berichte über Menschen in Ausbildung oder Kolleginnen und Kollegen, die aus ihrem gut integrierten Alltag gerissen und abgeschoben wurden.

Selbst bei einer rein-wirtschaftlichen Argumentation liegt keine Notwendigkeit für den Bau vor: Der Münchner Flughafen verzeichnet nach COVID-19 wieder ein stetiges Einnahmeswachstum. 2025 erzielte die GmbH einen einen Gewinn in Höhe von 169 Millionen Euro, was einem Anstieg von 105 Millionen Euro zum Vorjahr entspricht.  Die Mieteinnahmen durch die Bundespolizei würden dem Flughafen jährlich knapp über 4 Millionen Euro, also einen Bruchteil seines Umsatzes (2025: 1,6 Milliarden Euro), einbringen. Aufsichtsratsmitglieder sind gesetzlich zwar verpflichtet die Geschäftsführung auf ihre Wirtschaftlichkeit zu kontrollieren, jedoch ist die Wirtschaftlichkeit nicht als Profitmaximierung um jeden Preis zu verstehen. Aus den vorliegenden Zahlen ist nicht ersichtlich, dass der Bau eines Abschiebeterminals ausschlaggebend für die Wirtschaftlichkeit der Flughafen München GmbH ist.

Neben der Wirtschaftlichkeit kontrolliert der Aufsichtsrat auch das Einhalten der unternehmerischen Interessen: 2025 veröffentlichte die Flughafen GmbH eine Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategie, in der sie selbst schreibt: “Der Flughafen München Konzern verfolgt das Ziel, eine Kultur der Sensibilität im Umgang mit den Menschenrechten zu schaffen und deren konsequente Einhaltung im täglichen Geschäft durch eine effiziente Organisationsstruktur sicherzustellen.” Wenn sich ein Unternehmen öffentlich für die Einhaltung von Menschenrechten stark macht, so muss auch der Aufsichtsrat bzw. seine Mitglieder  in seiner Kontroll- und Überwachungsfunktion für ein Monitoring der stattfindenden Abschiebungen aussprechen.